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KlimaPOSITIVE Photographie

mit Schwerpunkt Business und Portrait für Unternehmen und Selbständige

Herausgeber

Nancy Glor
Gustav-Adolf-Strasse 40

04105 Leipzig
 

inf(at)nancyglor.de
Telefon +49 170 306 97 12

 

Inhaltlich Verantwortlicher
Nancy Glor


 

Haftungshinweis 

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Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Nancy Glor (Fotografin) und dem Kunden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn dies schriftlich mit der Fotografin vereinbart wurde.
 

  1. »Fotografien« im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Nancy Glor gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten).
     

  2. Auftragserteilung
    Vor der Fotoproduktion werden Thema und Inhalt der Fotoaufnahmen genau besprochen, ebenso wie Abläufe, Locations, die Anzahl der Produktionstage sowie deren Umfang. Ein Fotoshooting-Konzept fasst die gemeinsamen Ideen und Pläne noch einmal in schriftlicher Form zusammen.

    Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde das Preisangebot mit seiner Unterschrift angenommen hat und die AGB akzeptiert worden sind.
     

  3. Bildgestaltung
    Sofern der Kunde der F
    otografin keine gesonderten Anweisungen erteilt, ist sie hinsichtlich der Gestaltung der Fotos, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
     

  4. Mehrwertsteuer
    Die Preise gewerblicher Auftraggeber verstehen sich netto zzgl. 19% MwSt.
    Detaillierte Preise und Kostenaufstellungen sind den individuellen Angeboten zu entnehmen.
     

  5. Kündigung
    Nimmt der Kunde die von ihm gebuchte Fotoproduktion, gleich aus welchem Grund, nicht wahr oder kündigt er den Vertrag mit der F
    otografin, ohne dass ein Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung vorliegt, schuldet er gleichwohl das vereinbarte Honorar.

    Kündigung bis eine Woche vor dem Fotoshooting-Termin > 50% des Honorars.
    Kündigung bis 4 Tage vor dem Fotoshooting-Termin > 75% des Honorars.
    Kündigung ein Tag vor dem Fotoshooting-Termin oder am selben Tag > 100% des Honorars.

    Nimmt der Kunde den vereinbarten Termin für die Fotoproduktion nicht wahr, ohne, dass er ausdrücklich kündigt, hat er gleichwohl das vollständige Honorar zu bezahlen.

    Findet ein Termin für die Fotoproduktion aus Gründen nicht statt, die die F
    otografin zu vertreten hat, hat der Kunde einen Anspruch auf einen Ersatztermin. Kann dieser nicht gefunden werden, kann er vom Vertrag zurücktreten.

    Findet ein Termin für die Fotoproduktion aus Gründen höherer Gewalt nicht statt, hat der Kunde einen Anspruch auf einen Ersatztermin. Nimmt er diesen nicht wahr oder kündigt er den mit der F
    otografin abgeschlossenen Vertrag, gelten die vorstehenden Regelungen gemäß Abs. 1 und 2.
     

  6. Urheberrecht
    Der F
    otografin steht das ausschließliche Urheberrecht an den von ihr gefertigten Fotografin zu. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
    Zug um Zug gegen Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt die F
    otografin dem Kunden ein Nutzungsrecht an den auftragsgemäß gefertigten Fotografien.

    Die Nutzungsrechte sind zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkt.
    Jede kommerzielle Verwendung ist damit statthaft.
     

  7. Bildveränderung / Bildverfremdung
    Eine Veränderung und/oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der F
    otografien bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

    Gleiches gilt für die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf Dritte. F
    otografin ist berechtigt, für den Fall der Bearbeitung und/oder Veränderung sowie im Fall der Übertragung von Nutzungsrechten ein gesondertes Entgelt vom Kunden zu verlangen.

    Verstößt der Kunde gegen diese Regelung, hat er der F
    otografin für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Vergütung der Fotoproduktion zu zahlen.
     

  8. Copyright
    Das Urhebergesetz regelt die Namensnennungspflicht des Urhebers bei der Nutzung von Lichtbildwerken. Diese Regeln besagen, dass die Nennung an jedem Bild egal welcher Größe und egal wo es verwendet wird, kenntlich gemacht werden bzw. im Impressum aufgeführt werden muss.
    Dieses Recht hat der Gesetzgeber geschaffen, um dem Urheber eine gewisse Öffentlichkeit zu geben und zur Sicherung seiner Tätigkeit.

    Die korrekte Schreibweise lautet: Copyright: www.nancyglor.de
     

  9. Nutzung der Bilder durch die abgebildete Person
    Abgebildete Personen können nach Absprache mit dem Auftraggeber F
    otografien erhalten. Die Verwendung der Fotografien ist ausschließlich für den privaten Bereich. Veröffentlichungen sind nur mit Absprache des Bildautoren Nancy Glor gestattet.
     

  10. Nutzung der Bilder durch den Fotoproduzenten / Urheber / Bildautoren
    Dem Bildautoren / Urheber wird die Verwendung der F
    otografien als Referenz für seine Arbeit gestattet. Die Bilder dürfen nur im Kontext des im §2 beschrieben Inhalts und Zwecks präsentiert werden.

    Präsentationen können stattfinden auf allen gängigen Social-Media-Plattformen, den Webseiten von Nancy Glor, in Printmedien und bei Ausstellungen.

    Dieser Verwendung muss ausdrücklich und schriftlich widersprochen werden.
     

  11. Freigabeerklärungen der abgebildeten Personen
    Der Auftraggeber hat sich um die Freigabeerklärungen der abgebildeten Personen selbst zu kümmern, damit er das in Auftrag gegebene Bildmaterial vollumfänglich nutzen kann.

    Eigens dafür wird ihm von der F
    otografin eine Vorlage zur Verfügung gestellt, die er benutzen kann, aber nicht muss.
     

  12. Datenschutzklausel
    Personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Identifizierung der im Vertrag erwähnten Personen, um diesen Vertrag rechtsgültig abschließen zu können und werden nicht an Dritte oder zu weiteren Zwecken weitergegeben oder verarbeitet.
     

  13. Risiko
    Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der F
    otografin nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
     

  14. Archivierung
    Digital gefertigte Fotoaufnahmen werden durch die F
    otografin im vollem Umfang inklusive der Rohdaten ein Jahr, gerechnet ab dem Aufnahmedatum, archiviert. Ab dem zweiten Jahr werden ausschließlich die bearbeiteten JPEG-Dateien archiviert.
     

  15. Rechnungslegung
    Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Fotoproduktion. Das fotografische Werk wird nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrages laut Vereinbarung ausgehändigt oder zum Download zur Verfügung gestellt.

    Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzüge zu bezahlen.

    30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug.
     

  16. Nichtzahlung
    Im Fall der Nichtzahlung durch den Kunden kann die F
    otografin den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Im Fall der außerordentlichen und fristlosen Kündigung aufgrund von Nichtzahlungen oder anderen Vertragsverletzungen des Kunden steht der Fotografin das vollständige, vereinbarte Honorar zu.
     

  17. Vorschuss
    Die F
    otografin ist ab einem Auftragswert von EUR 2000,00 berechtigt, einen Vorschuss auf ihre Vergütung von mindestens 40 % zu verlangen.
     

  18. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.

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